Die Ordentliche Generalversammlung findet am 11. 5. 2023 um 17:30 im Klublokal statt: 1110 Wien, Schutzhaus Neugebäude, Simmeringer Hauptstraße 289.

Tagesordnung:

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit der GV
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der GV vom 12. 5. 2022
  4. Rechenschaftsberichte des Vorstandes
  5. Bericht der Rechnungsprüfer; Beschlussfassung über Entlastung von Kassier und Vorstand
  6. Abstimmung über vom Vorstand vorgelegte Anträge
  7. Abstimmung über fristgerecht eingelangte Anträge von Mitgliedern
  8. Wahl von 2 Delegierten und deren Stellvertretern zur Vollversammlung des ÖKV
  9. Festsetzung des Mitgliedsbeitrages für 2024
  10. Ehrung langjähriger Mitglieder
  11. Allfälliges

Sollten Sie online teilnehmen wollen (s. u.), bitten wir um rechtzeitige Kontaktaufnahme, damit wir die Technik vorsehen können (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

Kurze Information aus unseren Satzungen

"§ 6: Rechte und Pflichten der Mitglieder

... Alle Mitglieder sind zur Teilnahme an der Generalversammlung berechtigt, haben das Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht. Die Teilnahme der inländischen Züchter an der Generalversammlung ist ausgesprochen wünschenswert. ..."

"§ 9: Die Generalversammlung

... Die Teilnahme ist auch über elektronische Medien möglich; für die Beteiligung an Abstimmungen muss eine Webcam verfügbar sein, damit die Identität des Mitgliedes festgestellt werden kann. Für die Einrichtung und Stabilität der Verbindung muss das Mitglied selbst sorgen. ...

... Jedem Mitglied steht das Recht zu, Anträge an die Generalversammlung zu stellen. Solche Anträge müssen schriftlich (Brief oder E-Mail) spätestens 7 Tage vor dem festgesetzten Termin bei der Geschäftsstelle eingebracht werden. [Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.] ...

... Zu den mit der Einladung bekanntgegebenen Punkten der Tagesordnung kann das Stimmrecht mittels schriftlicher Bevollmächtigung auf ein anderes Klubmitglied übertragen werden, das an der Generalversammlung vor Ort teilnimmt ... jedoch darf ein an der Generalversammlung teilnehmendes Mitglied nicht mehr als drei Vollmachtstimmen vertreten. ..."