Die Ordentliche Generalversammlung findet am 16. 5. 2024 um 17:30 im Klublokal statt: 1110 Wien, Schutzhaus Neugebäude, Simmeringer Hauptstraße 289.
Tagesordnung:
- Feststellung der Beschlussfähigkeit der GV
- Genehmigung der Tagesordnung
- Verlesung und Genehmigung des Protokolls der GV vom 11. 5. 2023
- Rechenschaftsberichte des Vorstandes
- Bericht der Rechnungsprüfer; Beschlussfassung über Entlastung von Kassier und Vorstand
- Abstimmung über vom Vorstand vorgelegte Anträge
- Abstimmung über fristgerecht eingelangte Anträge von Mitgliedern
- Präsentation des Wahlvorschlages des scheidenden Vorstandes für die Neuwahl des Vorstandes für die Dauer von 3 Jahren; Präsentation weiterer fristgerecht vorgelegter Wahlvorschläge
- Rücktritt des amtierenden Vorstandes
- Abstimmung über den Wahlvorschlag/die Wahlvorschläge; Konstitution des neugewählten Vorstandes
- Wahl von zwei Delegierten und deren Stellvertretern zur Vollversammlung des ÖKV
- Festsetzung des Mitgliedsbeitrages für das Jahr 2025
- Ehrung langjähriger Mitglieder
- Allfälliges, u.a. Yorkie-Ausflug 2024
Sollten Sie online teilnehmen wollen (s. u.), bitten wir um rechtzeitige Kontaktaufnahme, damit wir die Technik vorsehen können (
Kurze Information aus unseren Satzungen
"§ 6: Rechte und Pflichten der Mitglieder
... Alle Mitglieder sind zur Teilnahme an der Generalversammlung berechtigt, haben das Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht. Die Teilnahme der inländischen Züchter an der Generalversammlung ist ausgesprochen wünschenswert. ..."
"§ 9: Die Generalversammlung
... Die Teilnahme ist auch über elektronische Medien möglich; für die Beteiligung an Abstimmungen muss eine Webcam verfügbar sein, damit die Identität des Mitgliedes festgestellt werden kann. Für die Einrichtung und Stabilität der Verbindung muss das Mitglied selbst sorgen. ...
... Jedem Mitglied steht das Recht zu, Anträge an die Generalversammlung zu stellen. Solche Anträge müssen schriftlich (Brief oder E-Mail) spätestens 7 Tage vor dem festgesetzten Termin bei der Geschäftsstelle eingebracht werden. [
... Zu den mit der Einladung bekanntgegebenen Punkten der Tagesordnung kann das Stimmrecht mittels schriftlicher Bevollmächtigung auf ein anderes Klubmitglied übertragen werden, das an der Generalversammlung vor Ort teilnimmt ... jedoch darf ein an der Generalversammlung teilnehmendes Mitglied nicht mehr als drei Vollmachtstimmen vertreten. ..."