Die Hundehaltung soll in Oberösterreich mit dem neuen "Oö. Hundehaltegesetz 2024" umfassend reglementiert werden. Der ÖYTK hat heute zu diesem Gesetzesentwurf Stellung genommen.
Nach der geplanten "40/20/Regel" dürfen große Hunde (größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg) nur mit besonderen Auflagen gehalten werden. Noch gravierender sind die Einschränkungen für Hunde, die auf der neuen Rassenliste stehen.
Davon ist der Yorkshire Terrier nicht betroffen, wohl aber von anderen Neuregelungen in diesem Gesetz: etwa einer Altersuntergrenze von 16 Jahren für die Hundehaltung oder der Maximallänge der Leine von 1,5 m.
Mit unserer Stellungnahme demonstrieren wir, dass wir mit allen Hunden solidarisch sind, gleichgültig welcher Rasse sie angehören und wie groß oder wie klein sie sind.
Unsere Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.
Die Stellungnahme des ÖKV ist auf der ÖKV-Website zu finden.
Selbst zum Gesetzesentwurf Stellung nehmen können Sie unter diesem Link.